Eine Empfehlung wird zur Pflicht: Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen ab 19. Juni 2025 regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden. Kochen, Kühlen und Heizen im Camper soll so sicherer und Unfälle vermieden werden.
Was der ADAC allerdings nicht erwähnt:
Tatsächlich gilt die neue Regelung aber nur für Fahrzeuge mit fest verbauten Gasanlagen. Wer lediglich einen mobilen Gaskocher oder -grill im Fahrzeug hat, ist von dem Paragrafen nicht betroffen.
Quelle: ADAC